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   BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09   

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https://dejure.org/2010,25224
BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09 (https://dejure.org/2010,25224)
BPatG, Entscheidung vom 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09 (https://dejure.org/2010,25224)
BPatG, Entscheidung vom 17. März 2010 - 24 W (pat) 1/09 (https://dejure.org/2010,25224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Hedona/Dona" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hedona/Dona" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hedona/Dona" - zur Kennzeichnungskraft - teilweise Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und Dienstleistungen und der bei der Auswahl bzw. Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO ; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).

    Über eine Zeichenserie - wobei insoweit ohnehin nur registrierte und benutzte Marken in Betracht kommen (vgl. EuGH GRUR 2008, 343, Nr. 64 - BAINBRIDGE ) -, in die sich die jüngere Marke zwanglos einfügen würde, verfügt die Widersprechende anscheinend nicht; jedenfalls hat sie sich auf diesen Gesichtspunkt nicht berufen.

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Gegen eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn (vgl. Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 396) spricht, dass die mit der Widerspruchsmarke übereinstimmende Silbenfolge "dona" innerhalb der jüngeren Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE ; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz) hat.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Gegen eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn (vgl. Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 396) spricht, dass die mit der Widerspruchsmarke übereinstimmende Silbenfolge "dona" innerhalb der jüngeren Marke keine selbständig kennzeichnende Stellung im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMSON LIFE ; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz) hat.
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Die noch unter der Geltung des Warenzeichengesetzes ergangene Entscheidung zu "Sana/Schosana" (BGH GRUR 1993, 972), welche Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung war, betraf andere Warengebiete (nämlich solche in Klasse 30), auf denen die Aufmerksamkeit des Verkehrs generell geringer war (und ist); zudem ist diese Entscheidung durch die zwischenzeitliche Entwicklung der Rechtsprechung, gerade auch des Europäischen Gerichtshofs, zu den sich bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr vorrangig stellenden Fragen inhaltlich überholt.
  • BPatG, 17.06.2009 - 25 W (pat) 22/07
    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Denn - wie oben unter e) bei Erörterung der Prägung ausgeführt - verschmilzt die Eingangssilbe "He" mit dem nachfolgenden "dona" zu einem einheitlichen Kunstwort (vgl. auch BPatG, 25 W (pat) 22/07 - DONAFOR /Dona).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und Dienstleistungen und der bei der Auswahl bzw. Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO ; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Ob Verwechslungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren und Dienstleistungen und der bei der Auswahl bzw. Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Nr. 48 - BAINBRIDGE; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO ; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 32, 33).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Zwar können nach der - insoweit nicht unproblematischen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2008, 905, Nr. 26 - Pantohexal; GRUR 2008, 909, Nr. 27 - Pantogast; ablehnend Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 248) grundsätzlich auch Einwortmarken durch einzelne Bestandteile geprägt werden; Voraussetzung ist aber stets, dass eine begriffliche Aufgliederung dieser Marken bezüglich einzelner Wortelemente möglich ist.
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Zwar können nach der - insoweit nicht unproblematischen - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2008, 905, Nr. 26 - Pantohexal; GRUR 2008, 909, Nr. 27 - Pantogast; ablehnend Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 248) grundsätzlich auch Einwortmarken durch einzelne Bestandteile geprägt werden; Voraussetzung ist aber stets, dass eine begriffliche Aufgliederung dieser Marken bezüglich einzelner Wortelemente möglich ist.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 17.03.2010 - 24 W (pat) 1/09
    Zudem ist zu beachten, dass der allgemeine Verkehr gerade bei Waren und Dienstleistungsangeboten, die mit der Gesundheit zusammenhängen, eine gesteigerte Aufmerksamkeit an den Tag legt (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

  • BPatG, 18.09.2012 - 28 W (pat) 24/11

    Markenbeschwerdeverfahren "tobys/TOBI" - entfernte Warenähnlichkeit - keine

    Diese sind - entsprechend einer gefestigten Entscheidungspraxis (vgl. BPatG 24 W (pat) 1/09 - Hedona/Dona; 28 W (pat) 101/07 - NUTRICARE/NUTRICARE; 28 W (pat) 31/04 - BIOCYTE/BIOSITE; 28 W (pat) 24/03 - Stonex; 30 W (pat) 240/02 - HydroDerm; 28 W (pat) 127/97 - VIMED/Vivimed; jeweils in juris.de) - im Hinblick auf ihren funktionellen Zusammenhang im Sinne sich ergänzender Produkte zumindest als entfernt ähnlich anzusehen.

    Denn bei Auswahl und Erwerb von Produkten der Warenklassen 5 und 10 ist die generell hohe Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise zu berücksichtigen (vgl. BPatG 24 W (pat) 1/09 - Hedona/Dona,a.a.O.).

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